Rechner › Ratgeber › Was die Verordnung regelt
Leistungspreis 2027: Was die Verordnung wirklich regelt
Aktualisiert am 1. November 2026
Die E-Control hat die Regeln für den neuen Leistungspreis am 12. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht: die Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung, BGBl. II Nr. 299/2026. Sie hat 70.000 Zeichen. Hier steht in verständlichen Worten, was davon Haushalte betrifft.
Das Wichtigste: Von Jänner bis November 2027 kostet jedes kW gleich viel, auch über 10 kW. Den teureren Preis für den Teil über 10 kW gibt es frühestens ab Dezember 2027, je nach Netzgebiet auch erst bis Mitte 2028.
Was 2027 gilt
- Die stärkste Viertelstunde zählt. Pro Monat nimmt der Netzbetreiber deine höchste Viertelstunde und multipliziert sie mit dem Preis pro kW (§ 6 Abs. 1).
- Ein Preis für jedes kW. Von 1. Jänner bis 30. November 2027 legt die Tarifverordnung für Haushalte einen einheitlichen Preis pro kW je Netzgebiet fest (§ 6 Abs. 3a). Ob deine Spitze 8 oder 14 kW ist, jedes kW kostet gleich viel.
- Ohne Viertelstundenmessung gibt es statt des Preises pro kW einen Pauschalbetrag pro Zähler und einen eigenen Arbeitspreis (§ 6 Abs. 3a, § 7 Abs. 4a).
- Leistung und Kilowattstunden. Das Netzentgelt besteht aus einem Leistungspreis und einem Arbeitspreis. Das Gewicht soll schrittweise zum Leistungspreis wandern (§ 5 Abs. 1).
Was später kommt
- Zwei Preise ab Dezember 2027. Dann gibt es für Haushalte einen Preis für die ersten 10 kW und einen eigenen für den Teil darüber (§ 6 Abs. 2). Wie viel teurer der zweite ist, steht in der Tarifverordnung. Im Entwurf ist er 1,5-mal so hoch.
- Verschiebung möglich. Die Netzbetreiber müssen der E-Control bis 11. November 2026 melden, ob sie so abrechnen können. Die E-Control kann den Start dann je Netzgebiet zwischen 1. Jänner 2027 und 30. Juni 2028 verschieben (§ 6 Abs. 3b).
- Mindestens 2 kW. Für Haushalte werden mindestens 2 kW verrechnet, außer bei Kleinstanschlüssen (§ 6 Abs. 3).
- Günstigerer Nachttarif im Winter ab 1. Oktober 2027 (WiNAP, § 32 Abs. 4).
Tipp an, was gleichzeitig läuft, oder lade deine Smart-Meter-Daten hoch.
Was die Verordnung für Wallbox und Wärmepumpe heißt
Für 2027 fällt der Aufschlag über 10 kW weg, aber jedes kW zählt voll. Eine 11-kW-Wallbox, die beim Kochen lädt, bleibt deshalb der größte Kostentreiber: Im österreichischen Schnitt sind das laut Entwurf rund 596 € im Jahr statt 173 € ohne Wallbox. Mit zwei Gratis-Einstellungen bist du wieder bei 173 €. Rechenbeispiele unter Leistungspreis mit Wallbox und Leistungstarif mit Wärmepumpe.
Wer jetzt sein Lastmanagement einstellt, ist für Dezember 2027 schon vorbereitet. Dann wird der Teil über 10 kW voraussichtlich teurer.
Bestehende Anschlüsse und Energiegemeinschaften
- Kein Nachkauf von Leistung. Für Anschlüsse, die vor 2027 errichtet wurden, gelten mindestens 10 kW als vereinbart. Mehr, wenn vertraglich mehr vereinbart ist oder die zwei höchsten Monatsspitzen 2026 im Schnitt höher lagen (§ 34 Abs. 1).
- Strom teilen im Nahebereich. Wer Strom über eine Energiegemeinschaft oder gemeinsame Energienutzung bezieht, zahlt auf diesen Anteil einen niedrigeren Arbeitspreis. Die Abschläge legt die Tarifverordnung für alle Netzgebiete einheitlich fest (§ 9 Abs. 3).
Was noch offen ist
- Die Preise pro kW für 2027. Der Rechner nutzt die Werte aus dem Entwurf der Tarifverordnung und wird aktualisiert, sobald sie veröffentlicht ist.
- Ob die Untergrenze von 2 kW auch von Jänner bis November 2027 gilt. § 6 Abs. 3a weicht ausdrücklich von Abs. 3 ab, nennt die Untergrenze aber nicht. Der Rechner rechnet vorsichtig mit 2 kW.
- In welchen Netzgebieten sich der Preis über 10 kW nach hinten verschiebt.
Primärquelle: Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung, BGBl. II Nr. 299/2026 (RIS). Stand 1. November 2026. Keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der Text im Bundesgesetzblatt.
Häufige Fragen
Kostet ein kW über 10 kW ab 2027 mehr?
Noch nicht. Von Jänner bis November 2027 gilt für Haushalte ein einheitlicher Preis pro kW (§ 6 Abs. 3a). Erst danach bekommt der Teil über 10 kW einen eigenen Preis, je nach Netzgebiet kann sich das bis Mitte 2028 verschieben.
Wie hoch ist der Aufschlag über 10 kW?
Das legt nicht die Grundsatzverordnung fest, sondern die Tarifverordnung mit den Preisen je Netzgebiet. Im Entwurf ist der Preis über 10 kW 1,5-mal so hoch. Die endgültigen Werte sind noch nicht veröffentlicht.
Was zahle ich ohne Viertelstundenmessung?
Wer 2027 noch nicht viertelstündlich gemessen wird, zahlt statt eines Preises pro kW einen Pauschalbetrag pro Zähler und einen eigenen Arbeitspreis (§ 6 Abs. 3a und § 7 Abs. 4a).
Muss ich für meinen bestehenden Anschluss Leistung nachkaufen?
Nein. Für Haushaltsanschlüsse, die es schon vor 2027 gab, gilt mindestens 10 kW als vereinbart, oder mehr, wenn vertraglich mehr vereinbart ist oder die zwei höchsten Monatsspitzen 2026 im Schnitt darüber lagen (§ 34).